Erfolgversprechend
Nach den wesentlichen Erhebungen liegt die Erfolgsquote von Mediationsverfahren bei ca. 70 - 75 %, und mehr als die Hälfte aller Schlichtungen führt zu einem einvernehmlichen Ergebnis. Auch bei einem Gerichtsverfahren obsiegt der Kläger nur bei ca. der Hälfte der Fälle vollständig, in zweiter Instanz sogar nur bei einem Drittel. Und häufig ist selbst nach einem für ihn positiven Abschluss des Gerichtsverfahrens noch offen, ob sich das Urteil überhaupt vollstrecken lässt.
Kostengünstig
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens sind stark davon abhängig, wie das Verfahren endet: Verliert man den Prozess, können hohe Gerichts- und Anwaltskosten auf einen zukommen, deren Umfang zumeist nicht konkret vorausberechnet werden kann. Das Mediationsverfahren oder die Schlichtung wird in der Regel nach einem vorher festgelegten Stundensatz bezahlt, auch der mögliche Umfang der Sitzungen kann besprochen werden. Beide Parteien teilen sich hierbei üblicherweise die
Kosten.
Zeitnah
Wie man aus der Presse weiß, müssen sich mittlerweile zu wenige Richter mit zu vielen Fällen beschäftigen. Nicht zuletzt deshalb wurde das Mediationsgesetz in Deutschland vorangetrieben. Wer also nicht bis zu zwei Jahre warten möchte, bis über seinen Fall entschieden ist, der sollte eine Mediation oder Schlichtung in Erwägung ziehen. Denn hier kann zumeist schon innerhalb weniger Verhandlungsrunden eine Einigung erzielt werden.
Vertraulich
Anders als bei klassischen Gerichtsverfahren finden das Mediations- und das Schlichtungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Mediator oder Schlichter verpflichtet sich, Stillschweigen über das Besprochene zu wahren.
Flexibel
Gerichtsverfahren sind sehr starr. Ist das Verfahren erst einmal in Gang gekommen, ist es der Prozessordnung unterworfen und die Parteien haben keine große Möglichkeit der Einflussnahme. Außergerichtliche Verfahren, wie vor allem die Mediation oder die Schlichtung, unterliegen keiner Prozessordnung. Die Parteien können jederzeit Einfluss nehmen, ihre Interessen einbringen und das Verfahren mitsteuern.
Versöhnlich
Die gemeinsame Erarbeitung einer Lösung durch Gespräche führt – vor allem im Fall der Mediation – dazu, dass man die Argumente der Gegenpartei vielleicht besser verstehen kann. Gerade in solchen Fällen, in denen man auch nach deren Abschluss noch miteinander zu tun hat (z. B. Familien- und Erbstreitigkeiten, Nachbarschaftszwist oder Differenzen innerhalb eines Unternehmens), ist der Konsens erstrebenswert.
Verbindlich...
Das Ergebnis der Mediation oder der Schlichtung kann in einem notariellen Vertrag – ggf. mit einer Vollstreckungsklausel versehen – zusammengefasst werden.
... oder offen
Wurde keine Einigung erzielt, ist ein Treffen vor Gericht noch immer eine gangbare Option.