Eine seriöse Mediation folgt den Leitlinien des „European Code of Conduct for Mediators“. Hier eine kurze Zusammenfassung der Grundsätze, denen auch ich in meiner Tätigkeit als Mediator folge.
1) Zuständigkeit
Der Mediator muss sachkundig und kompetent sein. Er muss eine anerkannte Ausbildung absolviert haben und Erfahrungen in der Mediatorentätigkeit besitzen.
2) Freiwilligkeit
Der Mediator erläutert den Parteien den Ablauf des Verfahrens und diese erklären sich damit aus freien Stücken einverstanden. Auf Antrag der Parteien wird eine Mediationsvereinbarung schriftlich niedergelegt.
3) Selbstbestimmtheit
Den beiden streitenden Parteien sollte es möglichst selbst überlassen werden, eine maßgeschneiderte Lösung für ihren Konflikt in eigener Verantwortung zu erarbeiten.
4) Informiertheit
Alle Tatsachen, die den Streitfall betreffen, sollten offen gelegt werden. Der Mediator hat dafür Sorge zu tragen, dass relevante Informationen beide Parteien erreichen.
5) Vertraulichkeit
Das Mediationsverfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Mediator wahrt die Vertraulichkeit der Verhandlung (es sei denn, er ist gesetzlich zur Offenlegung gezwungen).
6) Allparteilichkeit
Der Mediator ist eine neutrale Person, d. h., er darf die Tätigkeit nicht ausüben, wenn er dadurch in einen Interessenkonflikt geraten kann. Er darf weder eine persönliche oder geschäftliche Beziehung zu einer Partei noch darf er ein direktes oder indirektes Interesse an einem bestimmten Ausgang der Mediation haben.
7) Ergebnisoffenheit
Es darf nicht schon im Vorfeld der Eindruck bestehen, dass eine Partei einen bestimmten Ausgang des Verfahrens zwingend durchsetzen möchte. Die Kooperationsbereitschaft beider Streitparteien ist also Voraussetzung.
Das Original des „European Code of Conduct for Mediatores“ finden Sie
hier.