Anders als bei einem Gerichtsverfahren, bei dem – auf Basis des sog. Gegenstandswertes – neben den Gerichtskosten auch die Anwaltskosten hinzukommen, wird der Mediator oder Schlichter nach einem festen Stundensatz bezahlt, den sich die streitenden Parteien üblicherweise teilen.
Mein Stundensatz beträgt in der Regel zwischen € 200,00 – 300,00/Stunde (€ 750,00 – 1.000,00/Tag)
Natürlich hängt die Dauer des Verfahrens vom individuellen Fall ab.
Aber erfahrungsgemäß müsste eine Mediation oder Schlichtung innerhalb weniger Sitzungen abgeschlossen sein. Rechnet man dann noch die Vor- und Nachbereitung hinzu, liegt die Stundenzahl in der Regel zwischen 10 – 20 Stunden.
Gegenüberstellung: Kosten einer gerichtlichen Klage
Ein Gerichtsverfahren mit einem Gegenstandswert von beispielsweise € 100.000,00 kostet die Parteien schon in der ersten Instanz mehr als € 10.000,00.