Rechtschutzversicherung
Mittlerweile übernehmen viele Rechtschutzversicherungen die Kosten für Mediations- oder Schlichtungsverfahren.

Schauen Sie doch einfach mal in Ihren Vertrag oder fragen Sie nach, ob – und in welcher Höhe – Ihre Versicherung die Kosten für ein solches Verfahren übernimmt. Dies kann sogar für solche Verfahren gelten, die als gerichtliches Verfahren normalerweise nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sind (z. B. im Familien- und Erbrecht).