Was ist Mediation?
In Deutschland ist es bisher in der Regel üblich, bei Konflikten den Gang vor Gericht zu wählen, um sich „sein Recht“ zu holen. Dieses typische Verfahren ist aber nicht in jedem Fall empfehlenswert. Denn ein Gerichtsverfahren ist zum einen langwierig und teuer. Zum anderen führt es auch nicht immer zum gewünschten Erfolg. Es kann sich durch das Gerichtsverfahren sogar ergeben, dass sich die Positionen der Streitenden noch mehr verhärten. Es gibt aber nicht wenige Fälle, in denen die Parteien nach dem Streitfall noch mit dem Gegenpart zu tun haben werden oder weiter miteinander auskommen müssen (z. B. in der Familie, am Arbeitsplatz, als Nachbarn oder im Geschäftsverkehr).
Im Rahmen einer Mediation setzen sich beide Parteien (ggf. mit ihren Anwälten) mit dem Mediator an einen Tisch und versuchen, zunächst den Ursachen des Streits auf den Grund zu gehen. Das Gespräch kann helfen, die Position des anderen zu verstehen und eigene Interessen auszuloten. Der Mediator ist dabei der „allparteiliche Vermittler“. Er nimmt weder die eine, noch die andere Position ein, und er macht auch keine Kompromissvorschläge. Als übergeordnete Instanz unterstützt er die streitenden Parteien dabei, selbständig und eigenverantwortlich zu einer Lösung zu kommen.
Detaillierte Informationen zu den Aufgaben eines Mediators finden Sie z. B. in der
Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftkonflikte und in den Europäischen Leitlinien für Mediatoren.
Es geht ganz bewusst nicht um „Recht haben“ oder „Recht sprechen“. Das Ziel der Mediation ist immer, dass alle Beteiligten als Gewinner aus dem Streit hervorgehen. In ca. 70 - 75 % aller Fälle ist die Mediation erfolgreich. Sollte sie doch einmal scheitern, steht den Parteien immer noch der Rechtsweg offen.
Typischer Ablauf einer Mediation
Vorgespräch:
Der Mediator erläutert das Verfahren, der Konflikt wird kurz dargestellt, Organisationsfragen (Ort, Zeit, Teilnehmer, Honorar) werden geklärt und nach Feststellung der „Mediationstauglichkeit“ wird ein Mediationsvertrag abgeschlossen.
Phase 1: Bestandsaufnahme
Während der Bestandsaufnahme erläutern beide Parteien ihre Interessen und welche Bedürfnisse sie haben. Die verschiedenen Aspekte werden notiert und geordnet: je nachdem, welche Übereinstimmungen und Unterschiede der Ansichten es gibt.
Phase 2: Bedarfsermittlung
Bei der Bedarfsermittlung soll herausgefunden werden, worauf es den Parteien wirklich ankommt. Hier sind Überraschungen nichts Ungewöhnliches, denn oft liegen die Interessen ganz woanders, als im Vorfeld angenommen.
Phase 3: Lösungsfindung
Unterschiedliche Lösungswege werden zunächst gesammelt und dann auf ihre Umsetzbarkeit und Akzeptanz überprüft und letztlich ausgearbeitet.
Phase 4: Vertragsabschluss
Die gefundene Lösung ist bindend. Sie wird dokumentiert, als Vertrag von allen Beteiligten unterschrieben und ggf. mit Vollstreckbarkeitsregelungen versehen.