Anwendungsgebiete
Grundsätzlich sind alle Konflikte mediations- oder schlichtungsgeeignet. Insbesondere ist diese Art der Konfliktlösung dann sinnvoll, wenn es um Beziehungen zwischen den Konfliktparteien geht, die eigentlich auch zukünftig (stressfrei) bestehen bleiben sollten.
Derzeit ist die Mediation in Deutschland am stärksten verbreitet im Familienrecht (also bei Trennungen/Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten etc.). Im Bereich des Erbrechts, des Wirtschaftsrechts – wozu auch das (private) Baurecht zu zählen ist – und des Umweltrechts werden Mediation und Schlichtung ebenfalls immer mehr als Konfliktlösungsmöglichkeit eingesetzt. Öffentlichkeitswirksam waren hier die Verfahren zu den Flughafenbauten in Frankfurt und Berlin sowie zum Bahnprojekt Stuttgart 21. Auch das Arbeitsrecht ist ein probater Mediations- bzw. Schlichtungsbereich. Die obligatorische Güteverhandlung im Arbeitsgerichtsprozess ist ja quasi schon eine dem eigentlichen Prozess vorgeschaltete Mediationsart. Mehr und mehr werden aber auch innerbetriebliche Konflikte durch Mediation gelöst. Zudem kann eine Mediation im Mietrecht und bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zu guten Ergebnissen führen.