Die Orangenparabel
Die Parabel verdeutlicht, was mit Mediation gemeint ist. Zwei Personen streiten sich um eine Orange. Ein Dritter soll den Streit klären und schlägt vor, die Orange zu teilen. Klingt fair und gerecht.

Ein Mediator hingegen würde zunächst mit den Streitenden reden und herausfinden, welches Interesse jede Partei verfolgt. Dabei stellt sich heraus, dass der eine die Orangenschale zum Kuchenbacken benötigt und der andere den Saft trinken möchte.

Fazit: Beide Parteien können gewinnen!

Mediation, Schlichtung, Schiedsgericht
Die Unterschiede im Überblick
Der Mediator ist ein Vermittler, der die streitenden Parteien auf dem Weg zu einer Einigung moderierend und beratend begleitet, die Lösungsfindung aber weitgehend den Streitenden überlässt.

Ebenso wie bei der Mediation wird bei einer Schlichtung eine einvernehmliche Lösung gesucht. Der Schlichter ist aber nicht nur Vermittler, sondern gestaltet das Ende des Streits ggf. durch einen Schlichterspruch mit, dem sich die Streitparteien dann im Idealfall unterwerfen.

Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein dem Gerichtsverfahren im Grundsatz sehr ähnliches Verfahren mit den wesentlichen Besonderheiten, dass der bzw. die Schiedsrichter von den Parteien selbst ausgesucht wird bzw. werden, das Verfahren normalerweise recht zügig durchgeführt wird und es zumeist keine weitere (Schieds-)Instanz gibt, also der Richterspruch des privaten Schiedsgerichtes bindend und abschließend ist.